Was tun im Notfall?

Psychiatrische Notfälle bedürfen unverzüglich der sachverständigen Beurteilung eines/einer Facharztes/Fachärztin und gegebenenfalls sofortiger Behandlung.

Beispiele hierfür sind:

– starke Verwirrtheit
– Suizidabsichten
– gefährliches oder realitätsfremdes Handeln
– Verdacht auf Selbst-/Fremdgefährdung

Anlaufstellen bei psychiatrischen Notfällen:
– 141 Ärztlicher Notfalldienst
– 144 Rettungs- und Feuerwehrleitstelle
– 133 Polizei
(bei akuter Selbst- und oder Fremdgefährdung )

– 0043 (0)5522 403–4630
(Ambulanz des Landeskrankenhaus Rankweil)

Eine Kooperation der aks gesundheit GmbH und der pro mente Vorarlberg gGmbH im Auftrag des Vorarlberger Sozialfonds.